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   VG Gießen, 27.02.2001 - 8 G 335/01   

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https://dejure.org/2001,11374
VG Gießen, 27.02.2001 - 8 G 335/01 (https://dejure.org/2001,11374)
VG Gießen, Entscheidung vom 27.02.2001 - 8 G 335/01 (https://dejure.org/2001,11374)
VG Gießen, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 8 G 335/01 (https://dejure.org/2001,11374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wahlwerbung von Parteien; Aufstellen von Plakaten; Vereinbarung einer Selbstbeschränkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung; Recht einer Partei zum Aufstellen von Wahlplakaten; Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Behördliches Ermessen bei der Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten während des Wahlkampfes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 417
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.2001 - 8 G 335/01
    Bundesrecht gibt demnach, da Parteienrecht in vollem Umfang Bundesrecht darstellt und Landes- und Kommunalwahlrecht in seinen verfassungsrechtlichen Grundzügen im Bundesrecht verankert ist (Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG), zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf Gestattung der Wahlsichtwerbung durch Parteien" (BVerwGE 47, 280, 283 f.).

    Der angemessene Umfang der Werbung im Einzelfall bestimmt sich nach dem Grundsatz der sog. abgestuften Chancengleichheit, wie er in § 5 Abs. 1 PartG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat (BVerwGE 47, 280, LS 2; VG Gelsenkirchen, a. a. O., S. 107; vgl. auch Pieroth, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 5. Aufl., 2000, Art. 21, Randnr. 16; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, Bundeswahlgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 1994, § 1 Randnr. 22, S. 104 ff.).

    Demzufolge ist der Grundsatz der Wettbewerbs- und Chancengleichheit der politischen Parteien und Wählergruppen nicht streng formal zu handhaben, sondern es ist zulässig und ggfs. sogar notwendig, die Parteien bei der Gewährung öffentlicher Leistungen, wie hier der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Wahlwerbezwecke, nach ihrer Bedeutung ungleich zu behandeln (BVerwGE 47, 280, 290 ff.).

    Für eine wirksame Wahlpropaganda in angemessenem Umfang führt dies jedenfalls bei kleinen Parteien dazu, ihnen eine überproportional bemessene Zahl von Plätzen für die Aufstellung von Wahlwerbetafeln zuzuerkennen (BVerwGE 47, 280, 290).

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.2001 - 8 G 335/01
    Die Sichtwerbung für Wahlen gehört - ebenso nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahlpropaganda im Rundfunk (vgl. BVerfGE 14, 121, 131/3) - "heute zu den Mitteln im Wahlkampf der politischen Parteien" und ist "zu einem wichtigen Bestandteil der Wahlvorbereitung in der Demokratie geworden" (BVerfGE a. a. O. sowie weiter BVerfGE 34, 160, 163 gegenüber BVerfGE 7, 99 ,107, wo noch dahingestellt geblieben war, ob der Rundfunk verpflichtet sei, politischen Parteien Sendezeit für Wahlpropaganda einzuräumen).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.2001 - 8 G 335/01
    Die Sichtwerbung für Wahlen gehört - ebenso nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahlpropaganda im Rundfunk (vgl. BVerfGE 14, 121, 131/3) - "heute zu den Mitteln im Wahlkampf der politischen Parteien" und ist "zu einem wichtigen Bestandteil der Wahlvorbereitung in der Demokratie geworden" (BVerfGE a. a. O. sowie weiter BVerfGE 34, 160, 163 gegenüber BVerfGE 7, 99 ,107, wo noch dahingestellt geblieben war, ob der Rundfunk verpflichtet sei, politischen Parteien Sendezeit für Wahlpropaganda einzuräumen).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus VG Gießen, 27.02.2001 - 8 G 335/01
    Die Sichtwerbung für Wahlen gehört - ebenso nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahlpropaganda im Rundfunk (vgl. BVerfGE 14, 121, 131/3) - "heute zu den Mitteln im Wahlkampf der politischen Parteien" und ist "zu einem wichtigen Bestandteil der Wahlvorbereitung in der Demokratie geworden" (BVerfGE a. a. O. sowie weiter BVerfGE 34, 160, 163 gegenüber BVerfGE 7, 99 ,107, wo noch dahingestellt geblieben war, ob der Rundfunk verpflichtet sei, politischen Parteien Sendezeit für Wahlpropaganda einzuräumen).
  • VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08

    Spendenversprechen eines Bürgermeisterkandidaten

    Diese Frage könnte sich in Verfahren stellen, in denen es etwa darum geht, ob ein Anspruch auf Erteilung von (weiteren) Sondernutzungserlaubnissen für Wahlwerbung (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 27.2.2001, 8 G 335/01) oder ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht bei Wahlen durch die Sondernutzungserlaubnisse erteilende Behörde im Raum steht (vgl. VG Dresden, Urt. v. 29.4.2009, 4 K 1333/08).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2011 - 1 M 127/11

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen von

    Demgegenüber wird jedoch auch vertreten, dass jeder kandidierenden politischen Partei ein Aufstellungsort für je 100 Einwohner zur Verfügung stehen müsse (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 27.02.2001 - 8 G 335/01 -, NVwZ-RR 2001, 417 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2011 - 1 M 146/11

    Umfang der Plakatwerbung vor Wahlen: keine festen Quoten

    Demgegenüber wird - worauf sich der Antragsteller beruft - jedoch auch vertreten, dass jeder kandidierenden politischen Partei ein Aufstellungsort für je 100 Einwohner zur Verfügung stehen müsse (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 27.02.2001 - 8 G 335/01 -, NVwZ-RR 2001, 417 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2011 - 1 M 145/11

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von

    Demgegenüber wird - worauf sich der Antragsteller beruft - jedoch auch vertreten, dass jeder kandidierenden politischen Partei ein Aufstellungsort für je 100 Einwohner zur Verfügung stehen müsse (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 27.02.2001 - 8 G 335/01 -, NVwZ-RR 2001, 417 - zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16

    Wahlsichtwerbung; zulässige Beschränkung durch Sondernutzungssatzung

    Demgegenüber wird auch vertreten, jeder kandidierenden politischen Partei müsse ein Aufstellungsort für je 100 Einwohner zur Verfügung stehen (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 27.02.2001 - 8 G 335/01 -, NVwZ-RR 2001, 417 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 LB 92/15

    Inhalt des Widerspruchsbescheids nach Erledigung des Verpflichtungsbegehrens;

    Dieses Zahlenverhältnis wurde in einem einstweiligen Anordnungsverfahren angenommen, um die notwendige mengenmäßige Bestimmung des Mindestmaßes an Plakatplätzen für die wirksame und flächendeckende Wahlwerbung einer kommunalen Wählergruppe vorzunehmen (VG Gießen, Beschl. v. 27.02.2001 - 8 G 335/01 -, juris Rn. 18: 69 Plakate in einer Stadt mit 6.885 Einwohnern; ähnlich VG Schleswig, Beschl. v. 22.01.2016 - 3 B 8/16 -, juris: dort wurden 50 Doppelplakate bei 9.100 Einwohnern für angemessen gehalten).
  • VG Schleswig, 17.08.2017 - 3 B 110/17

    Sondernutzungserlaubnis

    Demgegenüber wird auch vertreten, jeder kandidierenden politischen Partei müsse ein Aufstellungsort für je 100 Einwohner zur Verfügung stehen (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 27.02.2001 - 8 G 335/01 -, NVwZ-RR 2001, 417 - zitiert nach juris).
  • VG Gießen, 21.04.2010 - 8 K 267/10

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen überhöhten Kautionsverlangens seitens

    So wird einstweiliger Rechtsschutz vor einer Wahl insbesondere hinsichtlich des Anspruchs gewährt, wirksame Wahlwerbung betreiben zu können (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 27.2.2001 -8 G 335/01 -, NVwZ - R 2001, 417 f.).
  • VG Greifswald, 29.07.2011 - 6 B 726/11

    Erlaubnis zum Anbringen von weiteren Plakattafeln im Stadtgebiet über die

    Das Verwaltungsgericht Gießen (Beschluss vom 27.02.2001, Az.: 8 G 335/01 , abgedruckt im NVwZ-RR 2001, Seite 417 f) sieht die Möglichkeit einer solchen wirksamen Wahlwerbung - auch für kleinere Gruppen - in der Regel dann als gegeben an, wenn einer kandidierenden politischen Partei pro 100 Einwohner ein Aufstellort zur Verfügung gestellt wird.
  • VG Greifswald, 29.07.2011 - 6 B 732/11

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von weiteren Plakattafeln im Stadtgebiet

    Das Verwaltungsgericht Gießen (Beschluss vom 27.02.2001, Az.: 8 G 335/01 , abgedruckt im NVwZ-RR 2001, Seite 417 f) sieht die Möglichkeit einer solchen wirksamen Wahlwerbung - auch für kleinere Gruppen - in der Regel dann als gegeben an, wenn einer kandidierenden politischen Partei pro 100 Einwohner ein Aufstellort zur Verfügung gestellt wird.
  • VG Minden, 27.07.2004 - 9 L 582/04

    Stadt muss Wahlplakate wieder aufhängen

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